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- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Warenlieferungen und Reparaturleistungen. Unsere Auftrags- und Reparaturscheine tragen auf der Vorderseite einen ausdrücklichen Hinweis auf die Geltung dieser AGB. Für Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung ist die Geltung dieser AGB im voraus für sämtliche zukünftige Verträge vereinbart, ohne dass es bei späteren Vertragsabschlüssen ausdrücklicher Hinweise bedarf. Dies gilt insbesondere für Auslieferungen aufgrund von (fern-)schriftlichen, telegrafischen oder (fern-)mündlichen Bestellungen unserer Kunden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang in unseren AGB, bedürfen jedoch zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, wobei wir darauf hinweisen, dass unsere Außendienstmitarbeiter weder Abschluss noch Inkassovollmacht haben.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung zustande; erfolgt keine gesonderte Auftragsbestätigung, so gelten Lieferscheine oder Rechnungen als solche.
- Unsere Preise ersehen Sie stets aus unseren Preislisten und Angeboten. Bei Befestigungsmitteln ist die Schachtelverpackung (Innenverpackung) inbegriffen. Die Aussenverpackung wird gesondert berechnet. Falls nicht anders vereinbart, wird die Aussenverpackung selbstkostend berechnet und nicht zurückgenommen. Bei Preiserhöhungen werden sämtliche alten Preise ungültig. Für Verträge, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als drei Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, behalten wir uns die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung eingetretenen Erhöhungen vor. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder sonstigen Schriftstücken angegebenen Preise sind grundsätzlich Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gemäß USt-Gesetz auf die angegebenen Preise berechnet.
- Der Versand erfolgt auf preiswertestem Wege. Die Kosten des Transports (Verladung, Versicherung und Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers, wenn nicht anderes bestätigt ist. Die Transportgefahr ab Werk trägt der Käufer auch bei frachtfreier Lieferung und bei Benutzung eigener Fahrzeuge des Verkäufers.
- Für alle von uns gelieferten Produkte und erbrachten Reparaturleistungen haften wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach unserer Wahl für Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit der Maßgabe, dass bei Fehlschlagen der Nachlieferung oder Ersatzleistung der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen kann. Bestimmte Eigenschaftszusicherungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für die Verwendung aller von uns gelieferten Artikel ist der Käufer mithin allein verantwortlich, es sei denn, nicht unsere Außendienstmitarbeiter, sondern wir selbst hätten auf Anfrage des Käufers die Eignung für eine bestimmte Verwendung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch in diesen Fällen ist jedoch wie in allen übrigen etwa nicht abdingbaren Fällen unsere Haftung auf Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt. Kenntnis und Beachtung der für die Verwendung einschlägigen DIN-Normen und Herstelleranweisungen ist in jedem Fall Sache des Käufers. Die Möglichkeit einer Korrosion rostfreier Klammern, Nägel oder Befestigungsmittel kann nicht für alle Umweltbedingungen ausgeschlossen werden. Korrosionsfreiheit ist daher keine Eigenschaftszusicherung rostfreier Waren. Konstruktionsveränderungen oder sonstige Formveränderungen im Rahmen der Funktionsangaben unserer Geräte, insbesondere Verbesserungen, bleiben vorbehalten. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen.
- Zur Ansicht bestellte und gelieferte Artikel sind pfleglich zu behandeln. Zur Erprobung in Ihrem Betriebsräumen wir Ihnen, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden, ein Rückgaberecht von 14 Tagen ein. Sollte eine Rücksendung nicht innerhalb dieser Frist zum Versand gebracht sein, so gilt die Probesendung als übernommen. Für aus Probelieferungen zurückgegebene beschädigte Gegenstände werden Wertminderung oder Reparaturkosten berechnet.
- Bei Befestigungselementen behalten wir uns vor, in Anlehnung an unsere Verpackungseinheit Mehr- oder Mindermengen von ±10% auszuliefern, ohne dass es einer besonderen Auftragsbestätigung bedarf.
- Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern von den unseren Geschäften beigefügten Bedienungsvorschriften abgewichen wird, insbesondere bei Nichteinhaltung des angegebenen Betriebsdruckes oder bei Verwendung anderer als von uns gelieferter Nägel, Klammern und Krampen. Dasselbe gilt für die Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen bzw. wenn an dem verkauften Gegenstand von fremder Seite ohne unsere Zustimmung Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden. Materielle und gesundheitliche Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung unserer Geräte können von uns nicht abgedeckt werden. Soweit beim Betrieb unserer Geräte behördliche Auflagen zu erfüllen sind, insbesondere Lärmschutzvorschriften eingreifen, hat der Käufer die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Die gelieferten Geräte dürfen nur für den Einsatz gemäß ihrer Bestimmung Verwendung finden, das heißt bei Druckluftgeräten, dass diese nur zum Eintreiben von Elementen/Klammern/Krampen bzw. Nägeln in dafür vorgesehene Materialien (vom Hersteller definiert) zu verwenden sind. Sicherheitseinrichtungen und Abzugshebel dürfen nicht durch Manipulationen (dringliche Mittel) außer Kraft gesetzt werden.
- Ersatzteil- und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig in Abweichung der auf der Vorderseite gedruckten Bedingungen. Sonstige Zahlungen leisten Sie entweder innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Werden Schecks, Akzepte oder Wechsel angenommen, so erfolgt die Gutschrift erst nach deren Einlösung. Diskontspesen gehen stets zu Ihren Lasten. Nicht eingelöste Schecks, Akzepte oder Wechsel bewirken, dass alle dann noch offenstehenden Rechnungsbeträge sowie alle im Umlauf befindlichen Akzepte oder Wechsel sofort fällig werden und in bar abgedeckt werden müssen. Bei Zahlungsverzug eines einzelnen Rechnungsbetrages verfällt das Zahlungsziel für alle anderen noch geschuldeten Warenrechnungen und sonstigen Leistungen. Alle Forderungsbeträge aus unserer Geschäftsbeziehung werden in diesem Falle sofort netto fällig. Alle Zahlungen sind frei hier zu leisten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen zu berechnen.
- Kommt der Käufer durch unsere Mahnung mit einer Abnahmeverpflichtung oder Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir den tatsächlich entstandenen Schaden fordern oder aber unter Ausschluss der Geltendmachung eines höheren Schadens ohne Nachweis 15 % des Kaufpreises als Entschädigung verlangen, es sei denn, es werde uns nachgewiesen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Ebenfalls gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Wird die Ware vom Besteller weiterveräußert, so tritt dieser seine Ansprüche gegenüber seinem Käufer bis zur Erfüllung der Forderung aus der Vorbehaltsware unwiderruflich an uns ab. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für den Lieferer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren des Lieferers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Lieferer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Bei Zahlungsverzug oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen. Diese können von uns freihändig veräußert werden mit der Maßgabe, dass der Veräußerungserlös unter Abzug der durch die Herausgabe und Verwertung entstandenen Kosten dem Käufer gutzubringen ist. Entstehen durch die vorgenannten Vereinbarungen Übersicherungen zu unseren Gunsten von mindestens 25 %, so sind wir bereit, auf Verlangen des Kunden die diesen Mindestbetrag Übersteigenden Sicherheiten freizugeben.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Löbau.
- Sind unsere AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Mengeneinheiten: 1 = Stück 3 = Tausend 4 = Meter 5 = Liter
- Wir weisen darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten gespeichert werden (§ 26 [1] BDSG).
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